Wie komme ich zu einem Heimplatz?
Grundvoraussetzung für die Aufnahme in eines der Pflegeheime ist das Vorliegen der Pflegegeldstufe 3 oder höher. Die Vergabe der Heimplätze aller Pflegeheime erfolgt durch die Hauptverwaltung im Pflegeheim Wiesenweg. Für alle administrativen und finanziellen Angelegenheiten welche mit der Heimaufnahme in Zusammenhang stehen ist die Stelle der Belegungsadministration zuständig. Für das betreubare Wohnen ist ein Mindesthalter von 60 Jahren sowie ein Hauptwohnsitz in einer der Verbandsgemeinden Grundvoraussetzung, um auf die Warteliste aufgenommen werden zu können. Zudem muss Pflegegeld der Stufe 1 oder 2 bezogen werden.
Finanzierung des Heimplatzes:
Die Höhe des Tarifs ist von der Pflegegeldeinstufung des Heimbewohners abhängig und wird der Tarif vom Amt der Tiroler Landesregierung jährlich neu festgesetzt.
Es werden folgende Einkommensarten für die Finanzierung des Heimaufenthaltes herangezogen:
- Pensionen (einschließlich Zusatzpensionen, Witwenpensionen, ausländische Pensionen usw.)
- Pflegegeld abzüglich des Pflegegeld-Taschengeldes (10 % der Pflegegeldstufe 3)
- sonstige Einkommen (z. B. Krankengeld, Rehageld usw.)
- Einnahmen aus Haus- und Grundbesitz (Pacht- oder Mieteinnahmen)
- sonstige Einnahmen (z. B. Berufsunfähigkeitspensionen, Invaliditätspensionen, Steuergutschriften usw.)
- Erträge aus Sparguthaben, Wertpapieren und Lebensversicherungen
Sollte das eigene regelmäßige Einkommen (Pension und Pflegegeld) und eventuell sonstige regelmäßigen Einnahmen die monatlichen Kosten nicht decken, erfolgt die Finanzierung des Heimaufenthaltes im Rahmen der Hilfe zur Pflege durch das Land Tirol. Es erfolgt kein Rückgriff auf Bar- und Liegenschaftsvermögen.
Wir sind Ihnen bei allen Formalitäten gerne behilflich und um die beste Versorgung für Sie bemüht!
Katharina Gruber, Heimaufnahmen
Heimaufnahmen
Katharina Gruber
Belegungsadministration, Heimaufnahmen
Tarife 2025
| Wohnheim | Pflegegeld Stufe 1 | Pflegegeld Stufe 2 | Pflegegeld Stufe 3 | |
| Grundkomponente | ||||
| Unterkunft | 25,35 | |||
| Verpflegung | 12,91 | |||
| Basisbetreuung | 36,31 | |||
| Summe Grundkomponenten | 74,57 | 74,57 | 74,57 | 74,57 |
| Pflegezuschlag | 0,00 | 23,43 | 42,18 | 71,23 |
| Gesamtkosten pro Tag | 74,57 | 98,00 | 116,75 | 145,80 |
Tarife - Pflegebereich
| Pflegegeld Stufe 4 | Pflegegeld Stufe 5 | Pflegegeld Stufe 6 | Pflegegeld Stufe 7 | |
| Summe Grundkomponente | 74,57 | 74,57 | 74,57 | 74,57 |
| Pflegezuschlag | 100,29 | 121,85 | 140,59 | 149,97 |
| Gesamtkosten pro Tag / exkl. 10% Ust. | 174,86 | 196,42 | 215,16 | 224,54 |