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Über den Gemeindeverband Altenwohnheim Telfs

Zur gemeinsamen Altenbetreuung und Pflege betagter Mitbürger schlossen sich im Jahr 1986 zehn Verbandsgemeinden der Region Telfs (Flaurling, Leutasch, Oberhofen, Pettnau, Pfaffenhofen, Reith b. Seefeld, Rietz i.T., Scharnitz, Seefeld i.T. und Telfs) zum Gemeindeverband Altenwohnheim Telfs zusammen.

 

Mit großer Sorgfalt und Engagement betreut der Verband in seinen drei Pflegeheimen circa 210 Bürger der Region. Zusätzlich bieten wir in sieben, über die Verbandsgemeinden verteilten Einrichtungen für „Betreutes Wohnen“ insgesamt 111 seniorengerecht konzipierte Wohnungen an. Diese Wohnmöglichkeiten sind speziell darauf ausgelegt, den Bedürfnissen der uns anvertrauten Bewohner gerecht zu werden und ihnen ein sicheres und komfortables Umfeld zu bieten.

 

Unser Ziel ist es, älteren Menschen eine professionelle Pflege und Betreuung zu gewährleisten sowie ein Gefühl von Gemeinschaft und Geborgenheit zu vermitteln. Der Gemeindeverband Altenwohnheim Telfs setzt sich daher kontinuierlich für die Verbesserung und Erweiterung seiner Dienstleistungen ein, um den Bewohnern ein höchstmögliches Maß an Lebensqualität zu bieten.

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Verbandsobmann

Christian Härting

Verbandsobmann, Bürgermeister Marktgemeinde Telfs

Georgios Chrysochoidis

Stv. Verbandsobmann, Bürgermeister Gemeinde Leutasch

Verwaltungsdirektor

Matthias Kaufmann

Verwaltungsdirektor

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Amtstafel

Downloadslink
Satzung des Gemeindeverbandesdownload
Betriebsleitbild gem. § 5 THPGdownload
Amtssignatur - Informationen gem. § 19 Abs. 3 E-GovGdownload
Voranschlag 2025download
Rechnungsabschluss 2024download
Datenschutzleitliniedownload

Offener Haushalt

Seit 2021 werden die Voranschläge und Rechnungabschlüsse auf der Plattform des KDZ - Zentrum für Verwaltungsforschung publiziert. www.offenenerhaushalt.at

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Weitere Kontaktmöglichkeiten
Gemeindeverband Altenwohnheim Telfs
Interne Meldestelle UVHG
Wiesenweg 4
6410 Telfs

telefonisch oder persönlich nach Vereinbarung
Montag - Freitag von 09.00 - 12.00 Uhr, 05262 62145 DW 500 oder 507

Das Unionsrechtsverstöße-Hinweisgebergesetz igF kann hier abgerufen werden.


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